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   OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 2 ARs 45/09   

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https://dejure.org/2009,14742
OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 2 ARs 45/09 (https://dejure.org/2009,14742)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.07.2009 - 2 ARs 45/09 (https://dejure.org/2009,14742)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 2 ARs 45/09 (https://dejure.org/2009,14742)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    § 51 RVG
    Pauschgebühr; Vorschuss; Voraussetzungen

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 47 Abs 1 S 1 RVG, § 51 Abs 1 S 5 RVG, § 99 BRAGebO
    Pflichtverteidigerkosten: Bewilligung eines Vorschusses auf die Pauschgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Pauschgebühr nach§ 51 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Antrag des Pflichtverteidigers eines Beschuldigten auf Bewilligung eines Vorschusses nach § 51 Abs. 1 S. 5 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Voraussetzungen für die Bewilligung eines ...

  • Wolters Kluwer

    (Pflichtverteidigerkosten: Bewilligung eines Vorschusses auf die Pauschgebühr)

  • Judicialis

    RVG § 47 Abs. 1 S. 1; ; RVG § 51 Abs. 1 S. 5; ; BRAGO § 99

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer Pauschgebühr nach § 51 RVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 296
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 2 ARs 154/05

    Pflichtverteidigerkosten nach neuem Recht: Voraussetzungen der Bewilligung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 2 ARs 45/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. OLG Frankfurt am Main, 14. Dezember 2005, 2 ARs 154/05, NJW 2006, 457) ist der Anwendungsbereich der Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 RVG gegenüber § 99 BRAGO erheblich eingeschränkt.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. OLG Frankfurt am Main NJW 2006, 457) ist nämlich der Anwendungsbereich der Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 RVG gegenüber § 99 BRAGO erheblich eingeschränkt.

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07

    Berufsfreiheit (verhältnismäßige Eingriffe; Sonderopfer und Erfordernis der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 2 ARs 45/09
    Die Bewilligung einer Pauschgebühr kommt nach alledem nur noch in Ausnahmefällen in Betracht (vgl. Senat aaO; OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. Dezember 2006 - 2 ARs 105/06 und dazu BVerfG NStZ-RR 2007, 359 = RPfleger 2007, 680).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 2 ARs 45/09
    Damit soll verhindert werden, dass der Pflichtverteidiger aufgrund seiner staatlichen Zwecken dienenden Bestellung ein Sonderopfer erbringt (vgl. BVerfGE 68, 237, 253 f; NJW 2005, 1264).
  • BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvR 896/05

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Vorschusses auf eine Pauschgebühr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 2 ARs 45/09
    Weiterhin ist erforderlich, dass es dem bestellten Verteidiger nicht zugemutet werden kann, die endgültige Festsetzung der Pauschgebühr abzuwarten (vgl. BVerfG NJW 2005, 3699; KG AGS 2006, 26; Hartmann, Kostengesetze 39. Aufl. § 51 RVG Rn. 37; Burhoff in: Gerold/Schmidt, RVG 18. Aufl. § 51 Rn. 68, Houben in: Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG 14. Aufl. § 51 Rn. 11).
  • BVerfG, 01.02.2005 - 2 BvR 2456/04

    Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers - Zur Auslegung und Anwendung des § 99

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 2 ARs 45/09
    Damit soll verhindert werden, dass der Pflichtverteidiger aufgrund seiner staatlichen Zwecken dienenden Bestellung ein Sonderopfer erbringt (vgl. BVerfGE 68, 237, 253 f; NJW 2005, 1264).
  • FG Baden-Württemberg, 25.10.1999 - 9 V 46/99

    Streitwert für AdV-Verfahren wegen Forderungspfändung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 2 ARs 45/09
    Dies gilt zumal, da weder vorgetragen, noch sonst ersichtlich ist, dass die Gewährung eines über die bislang angefallenen gesetzlichen Gebühren und Auslagen hinausgehenden Vorschusses, etwa zur Vermeidung einer wirtschaftlichen Notlage der Antragstellerin, oder aus anderen Gründen der Billigkeit unbedingt notwendig wäre (vgl. BVerfG aaO; OLG Hamm AGS 2000, 202 - zit. nach juris; Hartmann aaO).
  • OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14

    Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für

    16 Die Bewilligung einer Pauschgebühr soll nach dem Willen des Gesetzgebers, der mit dem am 01.07.2004 in Kraft getretenen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 05.05.2004 (BGBl. I S. 718) die Vergütung der Rechtsanwälte insbesondere für den Bereich der Pflichtverteidigung erheblich verbessert hat, Ausnahmecharakter haben (BT-Drucks. 15/1971, S. 201, 202; OLG Frankfurt NStZ-RR 2009, 296 Rdn. 3 nach juris; OLG Hamm Beschlüsse vom 23.07.2012 - 5 RVGs 65/12, Rdn. 4 nach juris, und vom 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12, Rdn. 47 nach juris; OLG Rostock NStZ-RR 2010, 326 Rdn. 13 nach juris mwN.; Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 4. Aufl., § 51 Rdn. 1, 10).

    (3) Bei der Beurteilung, ob eine Sache besonders umfangreich oder besonders schwierig ist, kann die Erschwerung der Verteidigertätigkeit in einer Hinsicht (etwa wegen des Aktenumfangs und kurzer Einarbeitungszeit) durch ihre Erleichterung in anderer Hinsicht (z.B. durch die geringe Terminsdichte und eine unterdurchschnittliche Terminsdauer) ganz oder teilweise kompensiert werden (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2009, 296 Rdn. 4 nach juris; OLG Köln, StraFo 2006, 130 Rdn. 8 nach juris; OLG Saarbrücken, StRR 2011, 121, Rdn. 9 und 14 nach juris; OLG Stuttgart Rpfleger 2014, 692 Rdn. 8 nach juris; kritisch Burhoff, RVG, aaO., § 51, Rdn. 53: nur innerhalb desselben Verfahrensabschnitts).

  • OLG Stuttgart, 20.06.2014 - 2 ARs 96/13

    Vergütung des bestellten Verteidigers: Abzüge von der Pauschgebühr

    Weiter geht der Senat mit der soweit ersichtlich einhelligen Rechtsprechung (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24. August 2010, 1 AR 27/09 - zitiert nach juris - OLG Frankfurt, NStZ-RR 2009, 296; OLG Köln, StraFo 2006, 130) davon aus, dass innerhalb eines Verfahrens- (unter-) abschnitts im Sinne der VV Nrn. 4104ff. RVG die Erschwerung der Verteidigertätigkeit in einer Hinsicht durch ihre Erleichterung in anderer Hinsicht, etwa während einer langen Hauptverhandlung, ganz oder teilweise kompensiert werden kann.
  • OLG Celle, 10.12.2021 - 5 AR (P) 7/20

    Verzicht auf Mehrkosten bei Verteidigerwechsel; Bewilligung einer Pauschgebühr;

    Soweit der Antragsteller seinen über die bewilligte Summe hinausgehenden Antrag auf Rechtsprechung stützt, die vor Inkrafttreten des RVG am 1. Juli 2004 ergangen ist, ist weiter darauf hinzuweisen, dass § 51 RVG den Anwendungsbereich der Bewilligung einer Pauschgebühr gegenüber § 99 BRAGO durch das zusätzliche Erfordernis der Unzumutbarkeit der gesetzlichen Gebühren erheblich einschränkt mit der Folge, dass die davor entwickelten Grundsätze für die Bewilligung einer Pauschgebühr nur noch bedingt anwendbar sind (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. Juli 2009 - 2 ARs 45/09, NStZ-RR 2009, 296; Gerold/Schmidt/Burhoff RVG 25. Aufl. § 51 RVG Rn. 12 ff. mwN).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2020 - 1 Ws 289/19

    Rückforderung, Vorschuss Pauschvergütung, Vertrauenstatbestand,

    Angesichts dieses Umstandes sowie mit Blick darauf, dass die Vorschussbewilligung nach einhelliger Ansicht nicht etwa nur die vage Möglichkeit, sondern die sichere Erwartung der späteren Festsetzung einer Pauschgebühr voraussetzt (vgl. etwa OLG Frankfurt am Main, Beschluss 2 ARs 45/09 vom 7. Juli 2009 mwN ; Burhoff aaO, § 51 Rn. 96 mwN) durfte die Beschwerdeführerin davon ausgehen, dass einem nach Urteilsrechtskraft zu stellenden Antrag auf endgültige Bewilligung einer Pauschgebühr ohne Hinzutreten neuer Umstände jedenfalls annähernd in der Höhe des gewährten Vorschusses entsprochen werde.
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